Samstag, 16.07.2005

Das Landgericht Magdeburg hat festgestellt, dass Tritte gegen den Kopf eines Opfers zwar lebensgefährlich, nicht aber grundsätzlich versuchter vorsätzlicher Totschlag seien. Damit wurde das relativ milde Urteil gegen sechs Neonazis wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung von vier Linken vor gut zwei Jahren bestätigt.

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