Donnerstag, 07.07.2005

Am Montag, den 11. Juli, findet im Amtsgericht Schwäbisch Hall, Saal 0.03, um 13.30 Uhr die Hauptverhandlung wegen der Störung und der Verhinderung eines Naziaufmarsches der BDVG am 25. März 2004 statt. Die Bullen prügelten damals mehrere AntifaschistInnen krankenhausreif und laufen noch immer frei herum.
In Stuttgart wurde der Prozess gegen einen Antifaschisten wegen des Verteilens von Flugblättern im September 2004 gegen einen anderen Aufmarsch der BDVG in Schwäbisch Hall auf den 6. September verlegt.
Antifaschismus ist legitim und notwendig! Zeigt Solidarität mit den angeklagten Genossen!