Mittwoch, 31.01.2007

Bereits 2005 wurde gegen die von der Stadt Pforzheim festgesetzten Demogebühren beim VG Karlsruhe Klage eingereicht. Hintergrund der Klagen sind die Gebühren zur Durchführung einer Demonstration, welche eine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) darstellen. Zudem variiert die Höhe der anfallenden Gebühren je nach Gesinnung, was gegen das Verbot der Benachteiligung aufgrund politischen Anschauungen (Art. 3 GG) verstößt.