Freitag, 23.06.2006

Der 76jährige Wuppertaler Antifaschist Hannes Bienert darf sich nicht gegen seine Verurteilung im Jahr 2005 wegen angeblicher Verletzung des Versammlungsgesetzes zur Wehr setzen. Er hatte mit vier anderen Antifas am Jahrestag der Reichsprogromnacht einen Kranz am Ort der zerstörten Synagoge niedergelegt und dabei antifaschistische Transparente mitgeführt. Jetzt wurde ihm die Einlegung von Rechtsmitteln verweigert.