Montag, 22.05.2006

Im so genannten „Hakenkreuzstreit“ hat das Oberlandesgericht jetzt dem Antrag der Staatsanwalt Stuttgart entsprochen und das Hauptverfahren gegen den Punkartikel- Versand Nix gut aus Winnenden eröffnet. Das Verfahren wurde nur für 6 von 100 beanstandeten Waren zugelassen. Damit ist schon vor dem Verfahren klar, dass 94 verschiedene Arten von Artikeln rechtswidrig beschlagnahmt wurden.